Inspektion von Hydraulikanlagen
Immer auf Nummer sicher
Eine regelmäßige Inspektion sichert nicht nur den störungsfreien Betrieb von Aggregaten und Anlagen, sondern auch die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter. Diese wird durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den Leitfaden DGUV113-020 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung geregelt. Über die technische Prüfung hinaus muss eine nach der Verordnung „befähigte Person“ auch sicherheitsrelevante Aspekte checken. Unsere Fachleute besitzen diese Befähigung und sichern Ihnen einen vollumfänglichen Service, der alles am Laufen hält und Sie vor unangenehmen Haftungsschäden bewahrt.
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